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Beratungsschwerpunkte

Dr. Grüner berät private und öffentliche Mandanten zu allen verwaltungsrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Realisierung von Bauvorhaben. Die Schwerpunkte seiner Beratungstätigkeit liegen hierbei im Bereich des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts sowie im Umwelt- und Raumordnungsrecht.

Daneben berät Dr. Grüner insbesondere Kommunen und sonstige Körperschaften öffentlichen Rechts zu allen Fragen des öffentlichen Wirtschaftsrechts.

Was andere sagen

Empfohlen im Umwelt- und Planungsrecht
Legal 500 Deutschland 2023

Ausgewählte Referenzen

  • Umfassende zuwendungsrechtliche Beratung der thyssenkrupp Steel Europe AG bei der Beantragung und Gewährung einer Förderung von rund 2 Milliarden EUR durch den Bund und das Land Nordrhein-Westfalen zur Errichtung einer mit Wasserstoff betriebenen Direktreduktionsanlage
  • Beratung von Unternehmen im Rahmen von BImSchG-Genehmigungsverfahren zur Errichtung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen, inklusive erfolgreicher Verteidigung gegen Nachbarklagen
  • Beratung eines großen deutschen Automobilzulieferers bei der planungsrechtlichen Absicherung eines Werksstandortes
  • Beratung des Landes Nordrhein-Westfalen zu raumordnungsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Realisierung des Kraftwerks Datteln IV
  • Umfassende Betreuung der Baurechtsschaffung für den Neubau der Unternehmenszentrale eines Dax-Konzerns (Bauplanungs- und Baugenehmigungsverfahren) in Nordrhein-Westfalen
  • Störfall- und immissionsschutzrechtliche Beratung einer Kommune bei der Ansiedlung eines Hotelbetriebs im Einwirkungsbereich eines Chemieunternehmens
  • Umfangreiche Vertretung mehrerer Körperschaften des öffentlichen Rechts in Beitragsklageverfahren vor verschiedenen Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten
  • Durchführung von öffentlich-rechtlichen Due Diligence-Prüfungen im Rahmen von Immobilientransaktionen
  • Umfassende juristische Begleitung von komplexen Bebauungsplanverfahren betreffend die Realisierung von Wohnbebauung in mit Immissionen vorbelasteten Bereichen sowie zur Absicherung von gewerblichen Betrieben gegen heranrückende Wohnbebauung

Vita  

  • Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Münster und Liverpool, 2002 bis 2007
  • Wissenschaftlicher Referent am Zentralinstitut für Raumplanung an der Universität Münster, Prof. Dr. Hans D. Jarass, LL.M., 2008 bis 2011
  • Wissenschaftliche Begleitforschung zum Projekt „Nachhaltige Gewerbeflächenentwicklung in Nordrhein-Westfalen“ des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW, 2009 bis 2010
  • Promotion zum Öffentlichen Baurecht, 2010
  • Referendariat beim Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010 bis 2012
  • Rechtsanwalt bei Kapellmann seit 2012

Weitere Qualifikationen und Mitgliedschaften

  • Lehrbeauftragter an der Universität Wuppertal
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Verwaltungsrecht im Deutschen Anwaltverein, Landesgruppe NRW
  • Sachverständiger des Deutschen Bundestags zu verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Fragen des Entwurfs des Pflegeberufereformgesetzes
  • Regelmäßiger Dozent im Bereich Zuwendungsrecht und Störfallrecht

Publikationen

Aufsätze

Fandrey/Grüner, Mitteilungs- und Hinweispflichten im Fördermittelrecht, Der Gemeindehaushalt 2/2017, S. 25 ff.

Fandrey/Grüner, Das Besserstellungsverbot im Fördermittelrecht, Der Gemeindehaushalt 1/2016, S. 11 ff.

Fandrey/Grüner, Der vorzeitige Maßnahmenbeginn im Fördermittelrecht, Der Gemeindehaushalt 2015, S. 39 ff.

Eschenbruch/Grüner, BIM-Building Information Modeling – Neue Anforderungen an das Bauvertragsrecht durch eine neue Planungstechnologie, NZBau 2014, 402 ff.

Fandrey/Grüner, Rückforderung von Fördermitteln bei Verstößen gegen Vergaberecht – dargestellt am Tariftreue- und Vergabegesetz NRW, Der Gemeindehaushalt 2014 S. 15 ff.

Grüner, Störfallschutz und Immissionsschutz in der Bauleitplanung, UPR 2014, S. 161 ff.

Eschenbruch/Grüner, Ampelsysteme im Projektberichtswesen - ein complianceverträgliches Informationstool für Projektleiter und Entscheidungsträger?, BauR 2013, S. 1348 ff.

Grüner, Die Einschränkung der planerischen Gestaltungsfreiheit durch Optimierungsgebote und Abwägungsdirektiven, UPR 2011, S. 50 ff.

Grüner, Planerischer Störfallschutz und Flugverfahren, NUR 2011, S. 107 ff. (mit Susanne Müller)

Grüner, Überblick über das Recht der Bauleitplanung, AL 2009, S. 342 ff. (mit Dr. Susan Grotefels)

Grüner, Liability for ommissions in English criminal law, AL 2007, S. 49 ff. (mit Kiron Reid, LL.B)

Sonstige

Grüner / Wagner, Erhalt des deutschen Schutzniveaus für den Gesundheitsschutz beim Bauen mit harmonisierten Bauproduktnormen, Abschlussbericht für das Umweltbundesamt (Text 30/2022, zur Veröffentlichung)

Grüner, Zuwendungsrecht in der betrieblichen Praxis – Vermeidung von Fallstricken beim Umgang mit Fördergeldern, Finanzen Steuern Recht 20/2019, S. 19 f.

Grüner, Nachhaltige Entwicklung von Gewerbeflächen im Planungsrecht, Münster 2010

Grüner, Ausnahmen von Zielen der Raumordnung, UPR 2009, S. 93 ff. (mit Prof. Dr. Martin Kment, LL.M.)

Veranstaltungen

09.12.2020
Kapellmann Aktuell: Der richtige Umgang mit Nachbarn bei der Planung und Ausführung von Bauvorhaben

Bei der Planung und Umsetzung von Bauvorhaben insbesondere in innerstädtischen Bereichen kommt es immer wieder zu Berührungspunkten mit den Nachbarn. 

Weitere Informationen zum Inhalt, zum Ablauf sowie zur Anmeldung finden Sie hier. 

Tätigkeitsgebiet: Architekten- und Ingenieurrecht, Öffentliches Recht

Veranstalter: Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB

Adresse: #Online

13.11.2018
Praxisworkshop zur neuen Bauordnung Nordrhein-Westfalen

Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 12.07.2018 das „Gesetz zur Modernisierung des Bauordnungsrechts in Nordrhein-Westfalen“ verabschiedet und damit eine neue nordrhein-westfälische Bauordnung beschlossen.

Ursprünglich hatte der Landtag bereits in der vergangenen Legislaturperiode eine Neufassung der BauO NRW beschlossen, die am 28.12.2017 in Kraft treten sollte. Nach der Landtagswahl hat der neue Landtag am 21.12.2017 ein Moratorium verhängt, mit dem das Inkrafttreten der bereits beschlossenen Bauordnung ausgesetzt wurde. Gleichzeitig wurde ein neues Gesetzgebungsverfahren zum Erlass des nunmehr beschlossenen Baurechtsmodernisierungsgesetzes angestrengt, um eine nochmalige Überarbeitung der BauO NRW zu ermöglichen.

Das nunmehr beschlossene Gesetz bringt zahlreiche für Bauwirtschaft und Behörden maßgebliche Änderungen mit sich. So ist das Abstandsflächenrecht modifiziert, um eine höhere Verdichtung der Bebauung zu ermöglichen. Ebenfalls erheblich geändert sind die Vorgaben zur Barrierefreiheit von Wohnungen und öffentlich genutzten Gebäuden. Die Vorgaben zur Schaffung und zum Nachweis notwendiger Stellplätze sind neugefasst. Eine Überarbeitung der Brandschutzvorgaben sowie eine Modifizierung zahlreicher weiterer Regelungen sind ebenfalls Gegenstand der Novelle. Die neue Bauordnung tritt am 01.01.2019 in Kraft.

Unser Workshop soll einen kompakten Überblick über die wesentlichen Veränderungen und Herausforderungen des neuen Gesetzes für die Praxis geben und gleichzeitig eine Basis zum Erfahrungs-austausch bieten.

Das Programm und das Anmeldeformular finden Sie hier.

Wir freuen uns, wenn unser Workshop auf Ihr Interesse stößt und wir Sie in unseren Räumlichkeiten in Düsseldorf begrüßen dürfen. Ihre Kolleginnen und Kollegen sind ebenfalls herzlich willkommen, gerne dürfen Sie unsere Veranstaltung weiterempfehlen.

Besuchen Sie auch unsere Seite www.neues-baurecht.de mit aktuellen Informationen und Neuigkeiten zum neuen Baurecht.

Tätigkeitsgebiet: Öffentliches Recht

Anmeldung bei: Nadja Beumer-Stresius

Veranstalter: Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB

Adresse: Stadttor 1, D-40219, Düsseldorf

02.10.2018
Praxisworkshop zur neuen Bauordnung Nordrhein-Westfalen

[Unsere Veranstaltung am 02.10.2018 in Düsseldorf ist ausgebucht, wir haben aber noch freie Plätze für den Zusatztermin am 26.09.2018 in Mönchengladbach]

Alljährlich grüßt eine neue Bauordnung. Am 12.07.2018 hat der nordrhein-westfälische Landtag ein weiteres Mal eine vollständige Neufassung der Bauordnung Nordrhein-Westfalen beschlossen. Das grundlegend veränderte Gesetz wird zum 01.01.2019 in Kraft treten und bringt zahlreiche praxisrelevante Änderungen mit sich.

In unserem Workshop am 26.09.2018 (ZUSATZTERMIN in Mönchengladbach) und 02.10.2018 (AUSGEBUCHT) möchten wir Praktikern aus den Genehmigungsbehörden und der Bauwirtschaft einen kompakten Überblick über die Neufassung des Gesetzes und die damit einhergehenden Änderungen bieten.

Das Programm und das Anmeldeformular finden Sie hier.

Wir freuen uns, wenn unser Workshop auf Ihr Interesse stößt und wir Sie in unseren Räumlichkeiten in Düsseldorf begrüßen dürfen. Ihre Kolleginnen und Kollegen sind ebenfalls herzlich willkommen, gerne dürfen Sie unsere Veranstaltung weiterempfehlen.

Besuchen Sie auch unsere Seite www.neues-baurecht.de mit aktuellen Informationen und Neuigkeiten zum neuen Baurecht.

Tätigkeitsgebiet: Öffentliches Recht

Anmeldung bei: Nadja Beumer-Stresius

Veranstalter: Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB

Adresse: Stadttor 1, D-40219, Düsseldorf

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