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Praxisinfo Produktsicherheit & Standardisierung: Konsultation zur RoHS-Richtlinie

01. Oktober 2019

Die Beschränkungen gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten sind in der RoHS-Richtlinie geregelt. Die Europäische Kommission führt zwischen dem 13. September und dem 06. Dezember 2019 eine Konsultation durch, um diese Beschränkungen zu überprüfen. Die Ergebnisse der Konsultation werden in die Überarbeitung der RoHS-Richtlinie einfließen und werden erheblichen Einfluss auf die Nutzung gefährlicher Stoffe haben. Im Folgenden geben wir einen Überblick über den Status Quo, die aktuelle Konsultation und die nächsten Schritte.

1. Was ist die RoHS-Richtlinie?

RoHS ist die Abkürzung für “Restriction of Hazardous Substances“, auf Deutsch Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe. Die Richtlinie 2011/65/EU (RoHS-Richtlinie) beschränkt die Verwendung von bestimmten gefährlichen Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten (EEE). Der Leitgedanke der RoHS-Richtlinie ist es, die Verwendung der gefährlichen Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten, die auf den europäischen Märkten in Verkehr gebracht werden, zu verhindern. Die Richtlinie enthält die Liste von gefährlichen Stoffen, legt die Grenzen der Verwendung in Elektro- und Elektronikgeräten fest und gibt die Regeln für die Ausnahme bestimmter Verwendungen vor. Die RoHS-Richtlinie legt Verpflichtungen für alle Beteiligten der Vertriebskette fest, einschließlich der Hersteller, Importeure und Händler, die sicherstellen müssen, dass ihre Elektro- und Elektronikgeräte, die in den EU-Markt eingeführt wird, den RoHS-Standards entspricht, unabhängig davon, ob sie ihren Sitz in der EU haben oder nicht.

2. Was sind die Stoffe, die Beschränkungen unterliegen?

Die RoHS-Richtlinie untersagt die Verwendung der folgenden Stoffe oberhalb der angegebenen Grenzwerte (in Gewichtsprozent):

  • Blei (0,1 %)
  • Quecksilber (0,1 %)
  • Cadmium (0,01 %)
  • Sechswertiges Chrom (0,1 %)
  • Polybromierte Biphenyle (PBB) (0,1 %)
  • Polybromierte Diphenylether (PBDE) (0,1 %)

3. Was ist unter Elektro- und Elektronikgeräten (EEE) zu verstehen ?

Im Allgemeinen gilt die RoHS-Richtlinie für alle Elektro- und Elektronikgeräte. Die Richtlinie nennt die folgenden Kategorien, lässt den Geltungsbereich jedoch insoweit offen, als sie darauf hinweist, dass außer diesen Kategorien alle anderen Elektro- und Elektronikgeräte unter die RoHS-Richtlinie fallen:

  • Haushaltsgroßgeräte
  • Haushaltskleingeräte
  • IT- und Telekommunikationsgeräte
  • Geräte der Unterhaltungselektronik
  • Beleuchtungskörper
  • Elektrische und elektronische Werkzeuge
  • Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte
  • Medizinische Geräte
  • Überwachungs- und Kontrollinstrumente
  • Automatische Ausgabegeräte
  • Sonstige Elektro- und Elektronikgeräte, die keiner der bereits genannten Kategorien zuzuordnen sind (sog. Open Scope)

4. Gibt es Elektro- und Elektronikgeräte, die vom Geltungsbereich der RoHS-Richtlinie ausgeschlossen sind?

Ja, einige bestimmte Verwendungszwecke sind vom Geltungsbereich der RoHS-Richtlinie ausgenommen. In der Regel wird die Verwendung der beschränkten Stoffe für einige Geräte akzeptiert, wenn davon auszugehen ist, dass diese Geräte einem wichtigen Zweck dienen, zum Beispiel in den Bereichen Medizin, Wissenschaft, Umweltschutz oder Militär.

Daher gilt RoHS nicht für die folgenden Verwendungszwecke:

  • Militär / Sicherheitsausrüstung
  • Ausrüstungsgegenstände für einen Einsatz im Weltraum
  • Geräte, die ein Teil eines ausgenommenen Gerätetyps gründen
  • Ortsfeste industrielle Großwerkzeuge
  • Ortsfeste Großanlagen
  • Verkehrsmittel zur Personen- oder Güterbeförderung
  • Bewegliche Maschinen, die nicht für den Straßenverkehr bestimmt sind
  • Aktive implantierbare medizinische Geräte
  • Photovoltaikmodule
  • Geräte, die ausschließlich zu Zwecken der Forschung und Entwicklung entworfen wurden

5. Warum existieren so viele Versionen der RoHS-Richtlinie?

Es werden die Bezeichnungen RoHS I, RoHS II oder RoHS III verwendet. Die Richtlinie wurde mehrfach evaluiert und aktualisiert. Die aktuell geltende Version wird oft als RoHS II bezeichnet. Gegenwärtig arbeitet die EU allerdings an einer weiteren Überarbeitung der Richtlinie, die den Namen RoHS III tragen wird.

6. Wie sieht der Zeitplan für die aktuelle Evaluierung der RoHS-Richtlinie aus?

Gemäß dem in der Richtlinie 2011/65/EG (RoHS II) festgelegten Zeitplan muss die Europäische Kommission die Überprüfung der RoHS II bis zum 22. Juli 2021 abschließen. Der Vorgang, der bereits Ende 2018 mit einer ersten Konsultation von Interessierten begonnen hat, ist in der Bearbeitung. Die Kommission beabsichtigt, im vierten Quartal des Jahres 2020 einen Vorschlag für RoHS III vorzulegen.

7. Worum geht es bei der aktuellen Konsultation?

Die Europäische Kommission hat gerade die zweite Phase der Evaluierung eingeleitet, nämlich die formale Konsultation. In diesem Fall wird ein Fragenkatalog vorgelegt (hier abrufbar). Interessierte können bis zum 06. Dezember 2019 ihre Stellungnahmen dazu abgeben, wie die Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten in der Praxis funktioniert.

Ziel der Evaluierung ist es, die Einhaltung der Ziele der RoHS-Richtlinie, nämlich den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt – einschließlich der umweltgerechten Verwertung und Beseitigung von Elektro- und Elektronikgeräten – sowie die Gewährleistung des Funktionierens des Binnenmarkts zu überprüfen. Insbesondere wird die Kommission die Wirksamkeit und Effizienz der RoHS-Richtlinie, ihre Relevanz für die Bedürfnisse der EU, ihre Vereinbarkeit mit anderen umweltpolitischen Zielen und Rechtsvorschriften der EU und den Mehrwert, den die Richtlinie den Mitgliedstaaten bringt, bewerten.

Im Rahmen der Konsultation möchte die Kommission Stellungnahmen von interessierten Parteien zu besonderen Möglichkeiten, Herausforderungen und Auswirkungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der RoHS-Richtlinie einholen. Insbesondere ist die Kommission bestrebt, das allgemeine Bewusstsein der Bürger und der Industrie für die RoHS-Richtlinie besser nachzuvollziehen. In ihrem Fragebogen bittet die Kommission um Auskunft über die Kenntnisse der Vorschriften und um eine Eignungsbewertung. Ein Teil des Fragebogens betrifft die regulatorische Belastung aufgrund der Richtlinie für die Industrie. Darüber hinaus bittet die Kommission die Industrie um Stellungnahme zur Kohärenz zwischen der RoHS-Richtlinie und anderen Umweltvorschriften wie REACH oder WEEE.

8. Wie könnte ich einen Beitrag zum Konsultationsprozess leisten?

Die öffentliche Konsultation bietet allen Interessierten die Möglichkeit, ihre Ansichten zu den Auswirkungen von RoHS II sowie ihre Bedenken hinsichtlich etwaiger Inkohärenzen oder ungeeigneter Verfahren, die durch die Richtlinie vorgeschrieben werden, darzulegen.

Während des ersten Feedbackprozesses, der im Jahr 2018 abgeschlossen wurde, äußerten Vertreter verschiedener Industrien, Handelskammern und Industrieverbände ihre Bedenken über die folgenden Mängel der RoHS-Richtlinie:

  • Fehlende Kohärenz zwischen RoHS, REACH, WEEE und dem Umweltzeichen „EU-Ecolabel“: Viele Stoffe müssen auf der Grundlage all dieser Rechtsakte bewertet werden. Darüber hinaus stellen diese Rechtsakte oft unterschiedliche Bewertungsanforderungen. Das Verfahren wurde daher als zu aufwändig und verwirrend eingestuft. Die Industrie forderte ferner eine bessere Übereinstimmung zwischen allen relevanten Rechtsakten.
  • Dem Prinzip der Kreislaufwirtschaft wird keine Priorität eingeräumt. Die Verfügbarkeit von generalüberholten Produkten, die durch RoHS verbessert werden sollten, sei infolge der RoHS-Richtlinie tatsächlich zurückgegangen.
  • Negative Auswirkungen der geltenden Rechtsvorschriften auf F&E und Innovation. Das Ausnahmeverfahren sei nicht für F&E-Projekte mit einem Zeitraum von 7-10 Jahren geeignet.
  • Überflüssige regelmäßige Kontrollen der Stoffe.
  • Ein übermäßig langer und aufwändiger Prozess der Gewährung von Ausnahmeregelungen, der zu einer hohen Unsicherheit der Industrie führt. Die Freistellungszeiträume seien zu kurz und stehen nicht im Einklang mit der Lebensdauer eines Produkts und langfristigen Lieferverträgen.
  • Die Formulierung von Ausnahmeregelungen gilt als zu komplex und zu kompliziert, auch für die Industrie.
  • Unklare Methodik hinsichtlich der Stoffüberprüfung.
  • Die globalen Auswirkungen der RoHS-Richtlinie werden nicht berücksichtigt.

Der für die aktuelle Konsultation veröffentlichte Fragenkatalog greift diese Themen auf. Wenn eines dieser oder ein anderes Thema im Zusammenhang mit der RoHS auch für Ihre Organisation oder Ihr Unternehmen relevant ist und Sie die RoHS-Richtlinie weiter gestalten wollen, empfehlen wir Ihnen, an der öffentlichen Konsultation zur RoHS teilzunehmen. Das Feedback kann von den Interessierten direkt oder über ihre Verbände eingereicht werden.

9. Andere laufende RoHS-bezogene Initiativen

Neben der laufenden allgemeinen Überarbeitung der RoHS-Richtlinie führt die Kommission regelmäßig Überprüfungen der Liste der gefährlichen Stoffe (Anhang II der RoHS-Richtlinie), der Liste der von RoHS ausgenommenen Verwendungen (Anhang III der RoHS-Richtlinie) und der Liste der von RoHS ausgenommenen Verwendungen in Bezug auf medizinische Geräte und Überwachungs- und Kontrollinstrumente (Anhang IV der RoHS-Richtlinie) durch und organisiert diesbezüglich öffentliche Konsultationen für RoHS-Interessengruppen. Das Öko-Institut e.V., das bei der Überprüfung der Liste der Stoffe, die Beschränkungen unterliegen, und der Ausnahmen, mit der Kommission zusammenarbeitet, veröffentlicht auf seiner Website regelmäßig Informationen über neue Konsultationen zur Überprüfung des Anhangs II der RoHS-Richtlinie.

Am 26. September 2019 hat das Öko-Institut eine Konsultation über vier Stoffe (Indiumphosphid; Beryllium und seine Verbindungen; Nickelsulfat und Nickelsulfamat; Kobalt-Dichlorid und Kobaltsulfat) im Hinblick auf die Überprüfung und Änderung des Anhangs II der RoHS-Richtlinie eingeleitet. Interessenten können ihre Stellungnahmen bis zum 07. November 2019 einreichen.

Für Fragen zum Thema stehen Ihnen unsere Ansprechpartner für Produktsicherheit und Standardisierung gerne zur Verfügung.

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Ansprechpartnerin für Medienanfragen

Jennifer Wagener
Jennifer Wagener

Leitung Marketing, Business Development & Kommunikation

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