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Praxisinfo Öffentliches Recht: Landtag NRW beschließt neue Bauordnung

15. Juli 2018

Neuerungen u.a. bei Abstandsflächen und Barrierefreiheit

Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 12.07.2018 das „Gesetz zur Modernisierung des Bauordnungsrechts in Nordrhein-Westfalen“ verabschiedet und damit eine neue nordrhein-westfälische Bauordnung beschlossen.

Ursprünglich war bereits in der vergangenen Legislaturperiode am 28.12.2016 eine Neufassung der BauO NRW durch den Landtag beschlossen worden, welche am 28.12.2017 in Kraft treten sollte. Nach der zwischenzeitlich erfolgten Landtagswahl hatte der jetzige Landtag jedoch am 21.12.2017 ein Moratorium verhängt, mit welchem das Inkrafttreten der bereits beschlossenen Bauordnung zunächst ausgesetzt wurde. Gleichzeitig wurde ein neues Gesetzgebungsverfahren zum Erlass des nunmehr beschlossenen Baurechtsmodernisierungsgesetzes angestrengt, um eine nochmalige Überarbeitung der BauO NRW zu ermöglichen.

Das nunmehr beschlossene Gesetz bringt zahlreiche für Bauwirtschaft und Behörden maßgebliche Änderungen mit sich. So wird das Abstandsflächenrecht modifiziert, um eine höhere Verdichtung der Bebauung zu ermöglichen. Dies erfolgt in erster Linie durch die Halbierung der grundsätzlich einzuhaltenden Abstandsflächentiefe. Es bleibt allerdings beim Erfordernis einer Mindestabstandflächentiefe von 3,00 m. Ebenfalls erheblich geändert wurden die Vorgaben zur Barrierefreiheit von Wohnungen und öffentlich genutzten Gebäuden. Im Gegensatz zur nicht in Kraft getretenen BauO NRW 2016 sind im nunmehr beschlossenen Gesetz allerdings keine festen Quoten für die Errichtung von rollstuhlgeeigneten Wohnungen enthalten.

Weitere Änderungen betreffen unter anderem die Vorschriften zum Brandschutz, welche weitgehend an die Vorgaben der Musterbauordnung angeglichen wurden, sowie das bauaufsichtliche Verfahren.

Die neue Bauordnung wird am 01.01.2019 in Kraft treten. Bis zum 31.12.2018 eingereichte vollständige und mangelfreie Bauanträge müssen dementsprechend noch auf Basis der bisher gültigen BauO NRW beschieden werden.

Das Gesetz ist hier abrufbar

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Jennifer Wagener
Jennifer Wagener

Leitung Marketing, Business Development & Kommunikation

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