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Praxisinfo Immobilienrecht: Kommunales Vorkaufsrecht für Grundstücke in Köln

19. Januar 2018

Im Mai 2017 vergangenen Jahres hat der Rat der Stadt Köln beschlossen, das Vorkaufsrecht bei Grundstückskaufverträgen mit Wirkung zum 1. Februar 2018 erneut einzuführen und diesen Beschluss nunmehr bekannt gegeben. Für die Ausübung des Vorkaufsrechts hat die Stadt Köln zwei Monate Zeit.

Praktische Auswirkungen:

  • Die vollständige Durchführung von Grundstückskaufverträgen wird länger dauern als bisher;
  • Neuverträge: Im Rahmen des Zeitplanes sind zusätzliche Puffer mit einzuplanen; Regelungen für die Ausübung des Vorkaufsrechts durch die Stadt Köln sind mit aufzunehmen;
  • Altverträge: Überprüfung der vertraglich vorausgesetzten Zeitschiene auf Anpassungsbedarf  (z.B. Regelungen zu Fälligkeit, Rücktritt o.ä.).

Fragen beantwortet Ihnen gerne Ihr Ansprechpartner in der Praxisgruppe Immobilienrecht. Wenn Sie sich für unseren Newsletter anmelden möchten, schreiben Sie uns einfach mit dem Stichwort "Immobilienrecht" an newsletter[@]kapellmann.de.

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Jennifer Wagener
Jennifer Wagener

Leitung Marketing, Business Development & Kommunikation

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