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Praxisinfo: Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

15. Dezember 2017

Anfang Mai 2016 hat die Europäische Union (EU) die Endfassung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) veröffentlicht. Es steht damit fest, dass die DS-GVO ab dem 25.05.2018 unmittelbar in allen EU-Mitgliedsstaaten zu beachten ist und in ihrem Anwendungsbereich das derzeit geltende Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ersetzt. Die DS-GVO führt zu einer weitgehenden Vereinheitlichung des europäischen Datenschutzrechts. Sie bringt dabei im Vergleich mit der bisherigen Rechtslage in Deutschland erhebliche Veränderungen und Verschärfungen mit sich. Ergänzt wird sie durch das komplett neugefasste BDSG, das im Juli dieses Jahres im Bundesgesetzblatt verkündet wurde und das deutsche Datenschutzrecht an die Vorgaben der DS-GVO anpasst. Betroffen sind grundsätzlich alle Unternehmen, die personenbezogene Daten (z. B. Mitarbeiter- und/oder Kundendaten) verarbeiten. Wir möchten mit dieser Praxisinfo Datenschutzrecht einen kurzen Überblick über die wesentlichen Neuerungen und die hiermit verbundenen Herausforderungen für Unternehmen geben.

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Jennifer Wagener
Jennifer Wagener

Leitung Marketing, Business Development & Kommunikation

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