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Praxisinfo Beihilferecht: Kommission verlängert und überprüft Beihilfevorschriften

11. Januar 2019

Die Europäische Kommission wird laut einer Pressemitteilung vom 07. Januar 2019 sieben beihilferechtliche Verordnungen und Leitlinien, die eigentlich 2020 auslaufen sollten, um zwei Jahre verlängern. Dies gibt den staatlichen Stellen wie auch den Wirtschaftsteilnehmern Planungssicherheit jedenfalls für die nächsten drei Jahre bis Ende 2022. Zudem hat sie ihre Marschroute für die weitere Reform der beihilferechtlichen Vorschriften bekanntgegeben.

I. Geltungsdauer von Beihilfevorschriften

Um Rechtssicherheit bis zur turnusmäßigen Überarbeitung von zeitlich befristeten Beihilfevorschriften zu gewährleisten, werden diese Maßnahmen um zwei Jahre verlängert. Bereits Ende Dezember 2018 hatte die Kommission das Ende der Laufzeit der DAWI-De-minimis-Verordnung um zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2020 verschoben. Bei der Verlängerung der Verordnungen und Leitlinien ist zu beachten, dass teilweise unterschiedliche Laufzeiten für Beihilferegelungen (z.B. Förderprogramme) und Einzelbeihilfen gelten: Tabelle: Vergleich der Laufzeitenden

Die Stichtagsregelungen fallen bei Beihilferegelungen und Einzelbeihilfen im Anwendungsbereich der AGVO und der De-minimis-VO unterschiedlich aus. Während für Einzelbeihilfen gilt, dass sie noch vor Ablauf des Stichtags (vormals 31. Dezember 2020, nunmehr 31. Dezember 2022) zu gewähren ist, so gilt hinsichtlich Beihilferegelungen eine darüber hinaus gehende sechsmonatige Anpassungsfrist. Eine staatliche Zuwendung kann also noch bis zum 30. Juni 2023 in Übereinstimmung mit der AGVO bzw. der De-minimis-VO gewährt werden, wenn dies im Rahmen einer freigestellten Beihilferegelung erfolgt. Der Tag der Gewährung der Beihilfe ist der Tag, an dem der Beihilfeempfänger nach dem geltenden nationalen Recht einen Rechtsanspruch auf die Beihilfe erwirbt.

II. Einleitung des förmlichen Überprüfungsverfahrens

Am 07. Januar 2019 kündigte die Kommission auch die Evaluation zahlreicher Vorschriften an. Neben den oben genannten Verordnungen, Leitlinien und Mitteilungen sind folgende Regelwerke vom Evaluierungsprozess betroffen:

  • Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation
  • Leitlinien für staatliche Beihilfen für Flughäfen und Luftverkehrsgesellschaften
  • Gemeinschaftliche Leitlinien für die staatliche Beihilfe an Eisenbahnunternehmen
  • Mitteilung der Kommission an die Mitgliedstaaten zur Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf die kurzfristige Exportkreditversicherung

Die Evaluation soll sich nach den „Better Regulation Guidelines“ richten. Ziel des Evaluationsverfahrens ist es, den bisherigen Regelungsapparat im Hinblick auf dessen Zweckmäßigkeit zu überprüfen und festzustellen, ob die mit der jeweiligen Regelung verfolgte Regulierungswirkung eingetreten ist. Aus den Ergebnissen dieser Evaluierungen wird sich der von der Kommission als notwendig erachtete jeweilige Reformbedarf ergeben.

Im Rahmen der Evaluation durch die Kommission wird diese nicht nur intern den vorhandenen Regelungsapparat evaluieren, sondern auch Wirtschaftsteilnehmern die Möglichkeit zu Stellungnahmen einräumen („public consultations“). Sobald die Kommission die einzelnen Konsultationen veröffentlicht, besteht jeweils mindestens zwölf Wochen die Möglichkeit zur Stellungnahme. Im Hinblick auf die bald beginnende Konsultationsphase kann es sich lohnen, bereits jetzt den Inhalt einer Stellungnahme zusammenzustellen und bei Bedarf mit anderen Stakeholdern abzustimmen. Die Erfahrung zeigt, dass sachlich begründete, relevante Einwände und Vorschläge von der Kommission durchaus bei den Neuregelungen berücksichtigt werden

Bei Rückfragen steht Ihnen unser Team für Beihilferecht gerne zur Verfügung.

 

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Ansprechpartnerin für Medienanfragen

Jennifer Wagener
Jennifer Wagener

Leitung Marketing, Business Development & Kommunikation

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