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EU-Bürgerbeauftragter rügt OLAF im Fall Hohe Düne

01. März 2018

Missstand in der Verwaltung / EU-Amt soll ,Schlussbericht’ zurückziehen und Empfehlung für Rückforderung von Fördergeldern zurücknehmen 

Seit 2014 untersuchte der Europäische Bürgerbeauftragte das Vorgehen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) im Zusammenhang mit der EU-Förderung des Hotelkomplexes Hohe Düne. Der Bürgerbeauftragte hat in seiner Entscheidung 1239/2014/JAS vom 6. Februar 2018 festgestellt, dass OLAF ein Missstand in der Verwaltung vorzuwerfen sei und deswegen seinen ,Schlussbericht’ von 2013 und die darin enthaltene Empfehlung, Fördergelder wieder einzuziehen, zurücknehmen solle. Außerdem solle OLAF klarstellen, dass es der Staatsanwaltschaft Rostock lediglich Unterstützung geleistet, aber keinerlei eigenen Untersuchungen durchgeführt habe.
 
Im Jahr 2010 hatte die Staatsanwaltschaft Rostock OLAF um Unterstützung bei einer Untersuchung, u. a. wegen angeblichen Subventionsbetrugs, gebeten. OLAF eröffnete daraufhin ein Verfahren, betonte später aber, nie selbst Untersuchungen durchgeführt, sondern lediglich der Staatsanwaltschaft assistiert zu haben. Gleichwohl verfasste OLAF später einen ,Schlussbericht’, in dem die EU-Behörde scheinbar eigene Schlussfolgerungen dahingehend zog, dass „schwerwiegende Unregelmäßigkeiten zum Nachteil des EU-Haushalts“ festzustellen seien und Fördergelder wiedereingezogen werden sollten.
 
Der Europäische Bürgerbeauftragte hat nun entschieden, dass in diesem Vorgehen ein Missstand in der Verwaltung liegt, u. a. weil der unzutreffende Eindruck geschaffen wurde,
OLAF hätte selbst Untersuchungen durchgeführt und hieraus Schlussfolgerungen gezogen. Wäre dies der Fall gewesen, hätte OLAF zur Wahrung der Verfahrensrechte die Betroffenen anhören müssen, was trotz wiederholter Bitte niemals geschehen ist. Tatsächlich hatte OLAF gar nicht selbst ermittelt und hätte demzufolge auch keine Empfehlungen aussprechen dürfen.
 
Vor diesem Hintergrund fordert der Bürgerbeauftrage nun von OLAF, zumindest nachträglich für Klarheit zu sorgen und seinen Schlussbericht und die darin enthaltenen
Empfehlungen zurückzuziehen sowie zu erklären, dass OLAF keinerlei eigene Untersuchungen geführt habe. Insbesondere die Feststellung, dass es „ernsthafte Unregelmäßigkeiten“ gegeben habe, sei eine unzulässige eigene Schlussfolgerung gewesen. Zudem sollten die Empfehlungen, wie etwa die Einziehung der Fördergelder,
zurückgenommen werden. Ferner fordert der Bürgerbeauftragte von OLAF, dafür Sorge zu tragen, dass OLAF künftig nur noch in den Fällen Schlussfolgerungen zieht und
Empfehlungen ausspricht, in denen das Amt tatsächlich eigene Untersuchungen führt.
 
Per Harald Løkkevik als Initiator der Beschwerde begrüßte die Entscheidung des Bürgerbeauftragten, welche bestätigt, dass OLAF sein Verfahren nicht objektiv und
unvoreingenommen geführt, sondern vielmehr einseitig die Darstellung der Staatsanwaltschaft Rostock ohne eigene Prüfung übernommen hat. Wie der
Bürgerbeauftragte bedauert er, dass OLAF trotz dieser klaren Feststellungen nicht bereit ist, den Empfehlungen zu folgen, sondern darauf beharrt, schon gar nicht den Eindruck erweckt zu haben, eigene Untersuchungen geführt zu haben.
 
Dazu Kapellmann-Anwalt Prof. Dr. Robin van der Hout (Brüssel), der Verfahrensvertreter von Per Harald Løkkevik: „Nach Jahren des Mauerns bringt die Entscheidung des Bürgerbeauftragten es auf den Punkt: OLAF hat sich vorliegend weder fair noch transparent verhalten, sondern vorschnell und einseitig Schlussfolgerungen der Staatsanwaltschaft Rostock übernommen, ohne sich die Gegenseite auch nur anzuhören. Wichtig ist vor allem, dass OLAF seine Empfehlung zurücknehmen soll, dass Fördergelder eingezogen werden müssen. Denn hier war ein gänzlich falscher Eindruck entstanden, was ,Brüssel’ angeblich schon alles entschieden habe.“
 
Die Europäische Kommission hat sich zu dem Vorgang bislang noch nicht geäußert, hatte allerdings bereits im vergangenen Jahr entschieden, ein bereits länger ruhendes
Beihilfeprüfverfahren nicht weiter zu verfolgen.

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Ansprechpartnerin für Medienanfragen

Jennifer Wagener
Jennifer Wagener

Leitung Marketing, Business Development & Kommunikation

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