Wir beraten seit längerem zu allen anlagenbaulichen Themen, vom Vergaberecht über die Vergabegestaltung bis hin zu vertragsrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen.
Unsere Expertise:
Im Bereich des Anlagenbaus haben wir alle möglichen Fragestellungen bearbeitet, dazu gehören beispielhaft:
- Fragestellungen zur Organisation von Beschaffungen und Vergaben
- Vertragsrechtliche Fragestellungen im Hinblick auf Projektverträge oder Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Spezielle rechtliche Themen wie Konsortialvertragsbestimmungen inklusive dazugehöriger steuerrechtlicher Regelungen
- Fragestellungen zur Gestaltung von Wartungsverträgen (vom Ersatzteilgeschäft bis hin zum Vollwartungsgeschäft)
- Ingenieurrechtliche Fragestellungen inklusive Projektsteuerung
- Arbeitsrechtliche Fragestellungen inklusive Arbeitnehmerüberlassungs-Probleme
- Versicherungsrechtliche und kartellrechtliche Fragestellungen sowie sonstige zivilrechtliche Fragestellungen.
Wir kennen das Geschäft des Anlagenbaus, wir begleiten die Projekte und kennen die Probleme der Ingenieure und Kaufleute, folglich sind wir in der Lage, diese Probleme in rechtliche Regelungen umzusetzen. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit dem Mandanten einen optimalen Weg zur Erreichung seiner Ziele zu wählen, Entscheidungsalternativen vorzustellen und durch geeignete Maßnahmen den wirtschaftlichen Erfolg zu sichern.
Ansprechpartner:
Dr. Ralf Steding, Düsseldorf
Tel.: 02 11 / 60 05 00-42
ralf.steding@kapellmann.de
Dr. Reinhard Lethert, Mönchengladbach
Tel.: 0 21 61 / 8 11-6 08
reinhard.lethert@kapellmann.de