Immobilienrecht
Innerhalb des Immobilienrechts unterscheiden wir zum Beispiel folgende Gebiete:
- Immobilientransaktionen
- Grundstücksrecht / Projektentwicklung
- Bauträger- und WEG-Recht
- Mietrecht
In der Beratung von Mandanten aus der privaten und der öffentlichen Immobilienwirtschaft decken wir den gesamten Lebenszyklus der Immobilie ab: vom Erwerb über Planung und Bebauung bis hin zur Verwaltung und Verwertung.
Bei Erwerb von Immobilien analysieren und bewerten wir rechtliche Risiken und konzipieren individuelle Vertragswerke, die optimale wirtschaftliche Ergebnisse gewährleisten. Für die Nutzungs- und Verwertungsphase erarbeiten wir Modelle, die alle Schnittstellen berücksichtigen. Unsere Leistungen sind sowohl auf Mandanten ausgerichtet, die über einen größeren Immobilienbestand verfügen, als auch auf einzelne sogenannte Problemimmobilien.
Beispiele:
Komplettbetreuung des Immobilienmanagements; Beratung und Vertretung bei Grundstückskäufen und -verkäufen; Due Diligence für Käufer und Verkäufer; Steuer- und Fördermittelrecht; Finanzierungs- und Fondsmodelle; Facility-Management; Immobilienleasing; Abwicklung komplexer Nachbarschaftskonflikte.