Kapellmann informiert: HOAI 2013 beschlossen
Der Bundesrat hat am 07.06.2013 dem Regierungsentwurf zur Novellierung der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI) zugestimmt. Die Neufassung der HOAI 2013 nebst Verordnungsbegründung ist hier auf den Seiten des Bundesrates abrufbar, die in den Text noch nicht eingepflegten redaktionellen Korrekturen sind hier hinterlegt. Die HOAI 2013 wird einen Tag nach ihrer Verkündung in Kraft treten.
Dazu Rechtsanwalt Dr. Heiko Fuchs (Mönchengladbach): „Mit der HOAI 2013 sollten sich sowohl Architekten und Ingenieure als auch Auftraggeber frühzeitig befassen. Dies gilt im besonderen Maße auch für Projektsteuerer, die nicht nur laufende Vergaben ggf. auf die HOAI 2013 umstellen müssen, sondern auch die Auswirkungen der erweiterten Leistungsbilder auf ihren eigenen Leistungsumfang prüfen sollten. Denn insbesondere im Leistungsbild Objektplanung Gebäude (Architektur) sind einige neue Grundleistungen des Kosten- und Terminmanagements vorgesehen [...]"
Lesen Sie hier weitere Einzelheiten.
Kapellmann ausgezeichnet als Top-Kanzlei 2013
Kapellmann und Partner wurde in einem jüngst von der Zeitschrift WirtschaftsWoche veröffentlichten Kanzleiranking als Top-Kanzlei für privates Baurecht ausgezeichnet. Namentlich empfohlen wurden Prof. Dr. Klaus D. Kapellmann, Prof. Dr. Werner Langen und Dr. Klaus Eschenbruch.
Außerdem listet das führende internationale Kanzleihandbuch Chambers Europe Kapellmann und Partner im diesjährigen Ranking erneut auf Rang 1 in der Kategorie Baurecht. Prof. Dr. Klaus D. Kapellmann, Prof. Dr. Werner Langen, Dr. Klaus Eschenbruch, Prof. Dr. Kai-Uwe Hunger, Prof. Dr. Martin Havers und Dr. Christian Bönker werden als führende Namen genannt.
„This top-rated German firm enjoys an outstanding reputation for construction law. Clients benefit from the group's long-standing experience and extensive coverage of the domestic construction arena, in addition to its solution-oriented approach.”
– Chambers Europe, 2013
Kapellmann verstärkt sich mit ehemaligem Richter des Landgerichts Hamburg
Kapellmann und Partner haben ihren Hamburger Standort mit einem weiteren Baurechts-Spezialisten verstärkt. Dr. Stefan Bruinier ist seit April für das Büro tätig. Der 38-Jährige war zuvor u.a. knapp fünf Jahre Richter in einer Baukammer am Landgericht Hamburg und bringt damit fundierte Kenntnisse nicht nur im Baurecht, sondern auch hinsichtlich der Sichtweise und Arbeitspraxis der Gerichte in die Kanzlei ein.
Dr. Bruinier ist sehr erfahren in der Behandlung von Konflikten bei großen Bausachen und in der Streitbeilegung, z.B. Schlussrechnungsklagen zur Europapassage und Mängelprozesse zum Hanseatic Trade Center in Hamburg jeweils im Millionen-Euro-Bereich.
Seit der Gründung des Hamburger Büros im Oktober 2006 ist die Zahl der dort tätigen Rechtsanwälte von ursprünglich drei auf nunmehr acht gestiegen. In kurzer Zeit konnte sich das Team in Norddeutschland erfolgreich etablieren und berät unter anderem bei der Errichtung großer Offshore-Windkraftanlagen sowie bei komplexen Bau- und Immobilien-projekten wie der Revitalisierung des Esso-Hauses und der Entwicklung des Geschäftshauses Großer Burstah sowie von Luxusimmobilien in Alsterlage.
Erfolgreiche Verteidigung: Untreueprozess gegen Landrat mit Hilfe von Kapellmann zur Einstellung gebracht
Das Amtsgericht Düren hat das gegen den Landrat des Kreises Düren, Herrn Wolfgang Spelthahn, wegen des Vorwurfs der Untreue geführte Strafverfahren am 19.04.2013 gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt.
Die Verteidigung des Landrates wurde von den Kapellmann-Anwälten Dr. Lutz Nepomuck und Dr. Vivien Adamski (beide Mönchengladbach) geführt. Sie sind Teil der wirtschaftsstrafrechtlichen Praxisgruppe der Kanzlei und auf die Beratung und Verteidigung in Wirtschaftsstrafsachen spezialisiert.
Die Anklage hatte Landrat Spelthahn vorgeworfen, dem mitangeklagten früheren Geschäftsführer der Gesellschaft für Wirtschafts- und Strukturförderung des Kreises Düren (GWS) ohne hinreichende Grundlage Erfolgshonorare genehmigt zu haben. Spelthahn war seinerzeit Vorsitzender des Aufsichtsrats der GWS. Dieser Vorwurf konnte nach mehreren Verhandlungstagen und Vernehmung zahlreicher Zeugen ausgeräumt werden. Bei einem vom Gericht nicht weiter aufgeklärten Teilvorwurf ging es allenfalls um einen geringen Zinsschaden.
Kapellmann obsiegt für Kommunen im Swap-Streit
Das Landgericht Düsseldorf hat die Erste Abwicklungsanstalt (EAA) als Nachfolgerin der WestLB AG in 7 Entscheidungen wegen Falschberatung im Zusammenhang mit Swap-Geschäften verurteilt. Nachdem im Mai 2012 bereits die Stadt Ennepetal obsiegte, gewannen am 28.03.2013 sieben weitere Kommunen, darunter Freudenberg, Lippstadt, Lünen, Soest und Steinfurt, ihren Prozess. Die Kommunen verlangen Erstattung bereits geleisteter Zahlungen und/oder Freistellung von anstehenden Zahlungen aus derartigen Swap-Geschäften in zum Teil zweistelligen Millionenbereich. Das Landgericht gab den Kommunen, vertreten durch Kapellmann und Partner, weitüberwiegend Recht, weil nicht - wie vom BGH im Mai 2011 gefordert - über den bei Abschluss dieser Geschäfte bestehenden Interessenkonflikt aufgeklärt worden ist. Der Interessenkonflikt liegt in dem Umstand, dass derartige Geschäfte so zu Lasten der Kunden konstruiert werden, dass sie bereits bei Beginn über einen negativen Marktwert verfügen.
Vergleichbare Entscheidungen erwartet Kapellmann und Partner, die insgesamt 17 Kommunen in NRW in Swap-Klagen vertreten, auch in den übrigen Verfahren. Auf Seiten von Kapellmann sind Dr. Thomas Jelitte und Dr. Michael Bosse (beide Bankrecht, Düsseldorf) tätig.




