Zu den von uns betreuten Mandaten zählen renommierte Großprojekte wie etwa der Bau des neuen Hauptstadt-Airports BBI. Weitere Betreiber internationaler Verkehrsflughäfen haben wir während der Planungsphase, beim Neubau, bei Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen, in Bezug auf flugbetriebliche Belange sowie die Bodenabfertigung ebenfalls juristisch unterstützt.
Bereits seit mehreren Jahren bildet die vergaberechtliche Beratung einschließlich der Vertretung von Flughafenbetreibern in Nachprüfungsverfahren einen zusätzlichen Schwerpunkt in diesem speziellen Geschäftsfeld. Daneben erstreckt sich unser Leistungsspektrum auf die rechtliche und strategische Beratung von Luftfahrtbehörden und Flughafengesellschaften in Fragen des Marktzugangs, der Entgelterhebung und -genehmigung sowie auf das europäische Beihilfenrecht, was in mehreren Verfahren auch die Vertretung gegenüber der Europäischen Kommission umfasste.
Unsere Expertise:
Im Zusammenhang mit bislang von uns betreuten Flughafenmandaten haben wir beispielsweise beraten zu unterschiedlichen
- organisationsrechtlichen Fragen, wie etwa Compliance-Strukturen und Outsourcing-Maßnahmen,
- genehmigungs- und planfeststellungsrechtlichen Themen, einschließlich der Erschließung und des Energiewirtschaftsrechtes,
- immobilienrechtlichen Problemen, vom Grundstückserwerb über Belastungen, Vermietung bis hin zur Veräußerung,
- vergaberechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Vergabe von Bau-, Dienst- und sonstigen Leistungen,
- architekten- und ingenieurvertraglichen Problemkreisen, von der Vertragskonzeption bis zur Abwicklung von Schlussrechnungen,
- bauvertragsrechtlichen Fragen: Hier leisten wir Einzelberatung oder auch das komplette Juristische Projektmanagement (JurProM®) bei Neubau- und Erweiterungsmaßnahmen verschiedenen Zuschnitts,
- mit dem Flughafenbetrieb verbundenen luftverkehrsrechtlichen Aspekten sowie speziell auch betreffend Auswahlverfahren nach der BADV,
- beihilfenrechtlichen Fragestellungen, was in einem besonderen Maße auch strategische und konzeptionelle Aspekte umfasste,
- kartellrechtlich gelagerten Problematiken, insbesondere was Entgeltfragen sowie die Modalitäten des Zugangs Dritter zu Flughafeninfrastrukturen anbelangt,
- arbeitsrechtlichen Fragestellungen,
- versicherungsrechtlichen Fragen,
- sonstigen zivilrechtlichen Problemen
Als versierte Fachleute in den für Flughäfen relevanten Rechtfeldern kennen wir nicht nur die maßgebliche Rechtsprechung, sondern verfügen zudem über umfängliches Branchenwissen. Strategien und Geschäftsmodelle der Marktteilnehmer können wir von Beginn an bei unserer rechtlichen Beratung ergänzend berücksichtigen. Dies ermöglicht es uns, innerhalb kurzer Fristen auch zu komplexen Sachlagen kompetent Stellung zu nehmen und adäquate Lösungsvorschläge zu unterbreiten. Gemeinsam mit dem Mandanten eruieren wir die im Einzelfall in Betracht kommenden juristischen Alternativen und definieren schließlich den optimalen Weg zur Erreichung Ihrer Ziele.
Kontaktieren Sie uns gern für weitere Details zu unseren Referenzprojekten und Leistungen.
Ansprechpartner:
Dr. Klaus Eschenbruch, Düsseldorf
Tel.: 02 11 / 60 05 00-42
klaus.eschenbruch@kapellmann.de
Dr. Christian Bönker, Berlin
Tel.: 0 30 / 39 97 69-41
christian.boenker@kapellmann.de