Wirtschaftsrecht

Wirtschaftsrecht

Dieses Geschäftsfeld bauen wir seit einiger Zeit kontinuierlich aus, insbesondere in den Bereichen

  • Gesellschafts- und Unternehmensrecht
  • Kartellrecht
  • Versicherungsrecht
  • Steuerrecht

Wir beraten und vertreten Mandanten in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Wirtschaftsrechts. Dies umfasst alle in Betracht kommenden Transaktionen, wettbewerbliche Fragen und das Arbeitsrecht im weitesten Sinne.

Wir beraten Unternehmen und Unternehmer zu allen gesellschaftsrechtlichen Fragen. Wir unterstützen unsere Mandanten bei allen wichtigen Strukturentscheidungen wie der Wahl der richtigen Gesellschaftsform, der Gründung oder Umwandlung von Gesellschaften. Selbstverständlich beziehen wir auch steuerliche Aspekte ein. Wir begleiten die Veräußerung und den Erwerb von Unternehmen und beraten zur Unternehmensnachfolge auch unter Berücksichtigung erb- und familienrechtlicher Aspekte.

Beispiele:
Gestaltung von Gesellschaftsverträgen oder Umwandlungsverträgen; Unternehmenskaufverträge (share deal, asset deal oder alternative Lösungen); Optimierung der Unternehmensstrukturen; Begleitung von Start-Up-Unternehmen oder Management-Buy-Outs einschließlich der Strukturierung der Finanzierung; Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern; Verträge zur Unternehmensnachfolge; Stiftungssatzungen und Errichtung von Stiftungen.